I/932, Z. 32-36). Die Privatklägerin 2 räumte ein, dass sie sich nicht mehr ganz sicher sei bezüglich des zeitlichen Ablaufs, was angesichts der vergangenen Zeit seit des Vorfall durchaus nachvollziehbar ist. Weiter schilderte sie, dass er das Tuch entfernt habe und sie völlig exponiert gewesen sei. Er habe auf eine aggressive Art begonnen, ihre Oberschenkel zu massieren. Er sei dadurch in ihre Privatsphäre eingedrungen und sie habe «Stopp» und «Aufhören» gesagt (pag. I/932, Z. 38-41). Irgendwann habe er ihre Beine geöffnet, wobei sie sich gar nicht wohl gefühlt habe. Er habe bei ihren Oberschenkeln mit der Massage weitergemacht und dann seine Finger eingeführt (pag. I/933, Z. 3-5).