II/55, Z. 77-91). Weiter bestätigte sie anlässlich der Berufungsverhandlung, dass er sie gefragt habe, ob er ihre Brust massieren dürfe. Sie habe dies so verstanden, dass der Bereich oberhalb der Brust gemeint gewesen sei, weshalb sie seine Frage bejaht habe. Er habe das Tuch entfernt und begonnen, ihre Brüste und den Rest ihres Brustkorbes zu massieren. Sie habe «Nein» gesagt und versucht, sich wieder zu fassen. Sie habe gewusst, dass etwas schief laufe, aber sie habe nicht gewusst, wie sie reagieren solle. Sie sei wie erstarrt gewesen (pag. I/932, Z. 32-36).