Er sei dann zu ihrer Brustgegend vorgedrungen und sie habe sich unwohl gefühlt und sei verkrampft liegen geblieben. Sie habe immer wieder versucht, sich zu entspannen (pag. II/55, Z. 67-71; pag. I/932, Z. 29-32). Die Ausführungen der Privatklägerin 2 sind im weiteren Verlauf der Einvernahme schlüssig und zeitlich logisch. Sie erklärte, dass eine Detox-Massage bei Blähungen helfen solle. Sie empfand dies zwar als komisch, aber vielleicht habe er ihren Bauch massieren wollen. Er habe die Decke entfernt und schliesslich ihren Bauch und sodann auf aggressive Weise ihre Brüste massiert. Sie habe sich sehr unwohl und ängstlich ge-