ein starkes Indiz für einen nicht unerheblichen, markanten sexuellen Übergriff auf die Privatklägerin 2. 26.2 Würdigung der subjektiven Beweismittel 26.2.1 Zu den Aussagen der Privatklägerin 2 Die Privatklägerin 2 wurde insgesamt drei Mal befragt (pag. II/53 ff.; pag. II/477 ff.; pag. I/931 ff.). Die Privatklägerin 2 schilderte in der ersten Einvernahme sehr detailliert und ausführlich, was ihr widerfahren ist. Diese Aussagen bestätigte sie anlässlich der erstund oberinstanzlichen Hauptverhandlung. Ihre Aussagen sind konstant und übereinstimmend.