41 Kommissur und die Afteröffnung präsentierten sich ohne Verletzungen (pag. II/86), wobei das IRM festhielt, dass das Fehlen von Verletzungen eine stattgehabte, einvernehmliche oder nicht einvernehmliche Penetration respektive Manipulation wie etwa mit einem Finger nicht ausschliesse (pag. II/87). Im Rapport des kriminaltechnischen Dienstes (KTD) wird schliesslich festgehalten, dass in den ausgewerteten Genitalabstrichen keine DNA-Spuren des Beschuldigten gefunden werden konnten (pag.