Gemäss den Ausführungen des IRM erscheine dieser Befund frisch und sei am ehesten ein Zeichen stumpfer Gewalteinwirkung und als unspezifische Bagatellverletzungen zu werten (pag. II/87). Am linken Unterschenkel, vorderseitig, im mittleren Drittel, war weiter eine etwa 1 cm durchmessende, hellbraun-gelbliche Hautunterblutung sichtbar. Daneben gelegen war eine etwa 1.5 cm durchmessende, hell- braun-gelbliche Hautunterblutung zu sehen. Schliesslich fand sich am linken Unterschenkel, vorderseitig, im körperfernen Drittel zudem eine etwa 0.5 cm messende, rötlich-grüne Hautunterblutung (pag.