Schliesslich packte der Beschuldigte das Opfer von hinten, hielt sie fest und presste sein erigiertes Glied gegen ihr Gesäss. Diese wehrte sich heftig, bis der Beschuldigte schliesslich von ihr abliess. C. Betreffend den Vorwurf zum Nachteil der Privatklägerin 2 22. Vorwurf gemäss Anklageschrift Schliesslich ist der Schuldspruch wegen sexueller Nötigung zum Nachteil der Privatklägerin 2 Gegenstand der Berufung des Beschuldigten. Mit Anklageschrift vom 2. Mai 2018 wird dem Beschuldigten hierzu Folgendes vorgeworfen (pag. II/415 ff.):