21. Fazit der Beweiswürdigung und erstellter Sachverhalt Zusammenfassend ist auf die Aussagen des Opfers abzustellen. Die Kammer erachtet ihre Aussagen als detailliert, konstant, stimmig widerspruchsfrei. Nach Würdigung insbesondere der subjektiven Beweismittel sind keine Anhaltspunkte er-