I/642 ff.; pag. I/941 ff.). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung führte das Opfer aus, dass sie aufgrund des Vorfalls eine Therapie besuche (pag. I/942, Z. 2 f.). Zu den Auswirkungen des Vorfalls erklärte das Opfer, dass sie schlecht über Männer gedacht habe. Sie habe versucht, dies zu relativieren. Dies habe nicht verhindert, dass sie