Für eine falsche Anschuldigung liegen nicht die geringsten Anhaltspunkte vor. Abschliessend sprechen auch ihre Beweggründe für eine Kontaktaufnahme mir der Polizei bzw. für die Anzeigeerstattung erst drei Tage nach dem Vorfall, nämlich als sie der Beschuldigte an ihrem Arbeitsplatz aufgesucht und ein erneutes Erscheinen in Aussicht gestellt habe, klar gegen eine falsche Anschuldigung. 20.2.3 Zu den Aussagen des Opfers Das Opfer wurde insgesamt sechs Mal befragt (pag. I/42 ff; pag. I/47 ff.; pag. I/109 ff.; pag. I/53 ff.; pag. I/642 ff.;