Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Übergriffe nicht im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung stattgefunden haben. Vor diesem Hintergrund erstaunt es nicht weiter, dass niemand auf das Geschehen aufmerksam wurde. Der Beschuldigte vermag daraus nichts zu seinen Gunsten abzuleiten, zumal das Opfer bereits in der polizeilichen Befragung zu Protokoll gab, dass es auf dem Weg Personen gehabt habe, sie aber im Wald alleine gewesen seien (pag. I/173, Z. 328 f.). Seitens der Verteidigung wird vorgebracht, wonach das Opfer gelächelt habe, als es mit dem Beschuldigten zurückgekommen sei.