Es ist zutreffend, dass das Wetter zum Zeitpunkt des Vorfalls schön war und es an diesem Sonntagnachmittag entsprechend viele Fussgänger rund um das Freibad U.________(Ortschaft) und das Restaurant V.________ hatte. Der Übergriff auf das Opfer ereignete sich jedoch gemäss den glaubhaften Aussagen des Opfers nicht am Seeufer, sondern auf einem Waldweg, nachdem dieser Weg vertrauensbildend mehrfach begangen worden war. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Übergriffe nicht im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung stattgefunden haben.