als Schutzbehauptung qualifiziert werden, denn es ist kaum vorstellbar, dass ihm nach einem mehr als halbjährigen Aufenthalt in der überschaubaren Stadt I.________ (Ortschaft) der Standort der Z.________ unbekannt gewesen ist und deshalb am AA.________ (Platz) eine junge alleine wartende Frau angesprochen wird. Wäre es dem Beschuldigten effektiv um eine Wegerkundigung gegangen, wäre er in der Folge kaum mit dem Opfer in Richtung See spaziert. Signifikant ist in diesem Zusammenhang auch die Aussage des Opfers «Ce type m’observait souvent. […] Je lui ai alors expliqué un près se trouvait le chemin et lui il restait là en