35 ben, was ihm das Opfer erzählt hat. Zum eigentlichen Kerngeschehen vermochte W.________ keine Aussagen zu machen. Nachfolgend werden deshalb insbesondere die Aussagen des Opfers und jene des Beschuldigten einer eingehenden Würdigung unterzogen. 20.2.2 Zu den Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte wurde insgesamt fünf Mal befragt (pag. 198 ff.; pag. 205 ff.; pag. 208 ff.; pag. 647 ff.; pag. 946 ff.).