20. Beweiswürdigung der Kammer 20.1 Würdigung der objektiven Beweismittel Die Vorinstanz I gab den Anzeigerapport vom 1. Juni 2016 ausführlich wieder (pag. I/742, S. 31 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Darauf wird verwiesen. 20.2 Würdigung der subjektiven Beweismittel 20.2.1 Zu den Aussagen von W.________ Es kann diesbezüglich vollumfänglich auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. I/752, S. 41 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). In seinen Einvernahmen vermochte W.________ primär zum Rahmengeschehen Ausführungen zu machen.