19. Beweisergebnis der Vorinstanz I Die Vorinstanz I gelangte nach Würdigung der objektiven und subjektiven Beweismittel zu folgendem Beweisergebnis (pag. I/753, S. 42 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Die Aussagen des Beschuldigten weisen einige Unstimmigkeiten und Widersprüche auf, die Zweifel an seinen Ausführungen aufkommen lassen. Er schilderte den Sachverhalt sehr vage sowie inhaltlich wenig elaboriert und bestritt den Vorwurf pauschal.