33 B. Betreffend den Vorwurf zum Nachteil von G.________ 16. Vorwurf gemäss Anklageschrift Weiter bildet der Schuldspruch wegen sexueller Nötigung zum Nachteil von G.________ Gegenstand der Berufung des Beschuldigten. Mit Anklageschrift vom 8. Dezember 2016 (pag. I/444 ff.) wird dem Beschuldigten hierzu Folgendes vorgeworfen: Sexuelle Nötigung (Art. 189 Abs. 1 StGB)