Zutreffend ist zwar, dass im Video vom 2. Februar 2015 die Privatklägerin 1 eine Todesdrohung ausstösst und mit einer Strafanzeige wegen Vergewaltigung droht. Indes erwähnte die Privatklägerin 1 bereits in der polizeilichen Befragung vom 6. Januar 2015, dass sie Opfer von sexuellen Übergriffen ihres Mannes geworden sei (pag. I/44, Z. 104). In der polizeilichen Befragung vom 14. Januar 2015 (pag. I/47 ff.) ging es dann schwergewichtig um die sexuellen Übergriffe.