Auch gibt es widersprüchliche Aussagen der Privatklägerin, so wenn sie anfänglich schilderte, dass es zu drei bis vier sexuellen Übergriffen, während sie unter dem Einfluss von Schlafmittel gestanden habe, und zu drei bis vier sexuellen Übergriffen, während sie ohnmächtig gewesen sei, gekommen sei (pag. 49 Z. 75 ff.). Und später ausführte, dass die sexuellen Übergriffe während rund einem Jahr alle zwei bis drei Wochen stattgefunden hätten (pag. 56 Z. 94 ff.), was eine weitaus höhere Anzahl Einzelhandlungen ergeben würde. An der Hauptverhandlung meinte die Privatklägerin schliesslich, dass es mehr als sechs Mal gewesen sein müsse (pag. 643 Z. 30 ff.). Es ist zu beachten, dass die Privat-