Die Privatklägerin zeigte auch starke emotionale Reaktionen. So führte sie bereits zu Beginn der ersten Befragung aus, dass es ihr nicht gut gehe und sie körperliche wie psychische Schmerzen habe (pag. 43 Z. 22 ff.). Dem Anzeigerapport ist zudem zu entnehmen, dass die Privatklägerin auf den Schreiber einen ganz aufgelösten Eindruck machte (pag. 5). Für das Gericht waren die Emotionen der Privatklägerin ebenfalls an der Hauptverhandlung deutlich spürbar. So musste sie während der Einvernahme weinen, als sie zum Vorfall vom 14.02.2015 befragt wurde (pag. 644 Z. 19).