Ich werde mich von ihm trennen und die Scheidung anstreben. […] Einem gemeinsamen Gesprächstermin im vergangenen Dezember 2014 zwecks Regelung der Scheidung blieb Herr A.________ fern. Ein neuer Termin ist noch nicht festgelegt.» (pag. I/45, Z. 129-133). Schliesslich führte die Privatklägerin 1 in der polizeilichen Befragung vom 14. Februar 2015 abschliessend aus, dass sie einfach so schnell die Scheidung wolle, damit das Ganze ein Ende habe. Sie wolle nach vorne schauen und ihr Leben wieder in den Griff bekommen. Dies sei kein Zustand, wie es aktuell sei (pag. I/115, Z. 277-279).