Dies geschah nach den angeklagten (und rechtskräftig eingestellten) Tätlichkeiten gemäss Ziffer 1.1 und 1.2 der Anklageschrift vom 8. Dezember 2016 sowie zumindest nach mehreren als Schändung angeklagten sexuellen Übergriffen (vgl. Ziff. 2 der Anklageschrift vom 8. Dezember 2016). Letztlich stellte Rechtsanwalt D.________ namens der Privatklägerin 1 erst am 25. Februar 2015 ein Eheschutzgesuch gemeinsam mit einem Gesuch um Erlass von superprovisorischen Massnahmen und einem Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege, dies mithin rund zehn Tage nach dem letzten der angeklagten Vorfälle und gut anderthalb