aber ohne Erfolg nun bin ich am Ende meiner Kräfte sowie finanziell auch. […] Sie sind nun meine letzte Hoffnung, dass Sie Ihn zur Einsicht bringen können. Sollte es zu keiner Lösung kommen, werde ich dann an Ort und Stelle die Scheidung einreichen. Hoffe jedoch, dass es nicht soweit kommen muss». Am 17. November 2014 ersuchte die zwischenzeitlich mandatierte Rechtsvertretung der Privatklägerin 1 um Sistierung des Eheschutzverfahrens zwecks Versuchs einer gütlichen Einigung unter den Ehegatten. Dies geschah nach den angeklagten (und rechtskräftig eingestellten) Tätlichkeiten gemäss Ziffer 1.1 und 1.2 der Anklageschrift vom 8.