Erst jetzt und auch erst auf die konkrete Nachfrage der Polizei, ob es zu weiteren strafrechtlich relevanten Vorfällen gekommen sei, führte die Privatklägerin aus: „Ja. Ich wurde Opfer von sexuellen Übergriffen - ein Mann erzwang mehrere Male den Geschlechtsverkehr während ich schlief. Ich nahm Schlaftabletten ein und war zu diesem Zeitpunkt nicht fähig, mich gegen ihn zu wehren. Die Taten geschahen alle im Schlafzimmer in unserer Wohnung.“ (pag. 44 Z. 103 ff.).