Sowohl der Beschuldigte als auch die Privatklägerin wurden am 06.01.2015 befragt. Die Privatklägerin schilderte anlässlich der polizeilichen Einvernahme, was am 01.01.2015 abgelaufen sei und führte aus, dass ihr Ehemann sie an den Haaren gezogen, an den Unterarmen festgehalten und mit der Faust einmal gegen ihre Lippen sowie einmal gegen ihre rechte Gesichtshälfte geschlagen habe. Der Beschuldigte sei auch schon früher tätlich geworden. Erst jetzt und auch erst auf die konkrete Nachfrage der Polizei, ob es zu weiteren strafrechtlich relevanten Vorfällen gekommen sei, führte die Privatklägerin aus: „Ja.