Der Beschuldigte zeichnet von sich dagegen ein Bild des fürsorglichen Ehemannes, der sich um die Privatklägerin 1 gekümmert haben will. Die Vorinstanz I führte in diesem Zusammenhang zutreffend aus, dass er nicht einmal an Sex gedacht habe, wenn sich seine Ehefrau nicht gut gefühlt habe. Wenn er nachts von der Arbeit nach Hause gekommen sei, habe er das Schlafzimmer ganz leise betreten und sich seinen Schlafanzug ausserhalb des Schlafzimmers angezogen, um seine Ehe-