I/96, Z. 327-329). In der vorangehenden, am gleichen Vormittag stattgefundenen Befragung gab der Beschuldigte noch zu Protokoll, dass sie eine ganze Packung Tabletten geschluckt habe. An einem Samstag habe er die Privatklägerin 1 im Bett vorgefunden, sie habe Tabletten genommen und er habe gesehen, dass sie «bislet» habe. Er habe danach die Ambulanz gerufen (pag. I/32, Z. 311-313). Die Aussagen des Beschuldigten sind widersprüchlich. Er zeigte eine unnatürliche Reaktion auf. Der Beschuldigte zeichnet von sich dagegen ein Bild des fürsorglichen Ehemannes, der sich um die Privatklägerin 1 gekümmert haben will.