gekommen. Er habe die Privatklägerin 1 im Badezimmer gesehen. Er habe erkannt, dass sie eine Packung der Tabletten genommen habe und sie habe sich «vollgepinkelt» gehabt. Er habe ihre Kleider gewechselt, getrocknet und sie ins Bett gelegt. Danach habe er die Ambulanz gerufen. Damals habe er den Abschiedsbrief vorgefunden. Dieser lag im Badezimmer am Boden, ebenso die leere Packung der Tabletten (pag. I/96, Z. 318-324). Die Privatklägerin 1 sei ohnmächtig gewesen. Er glaube, dass sie die Tabletten bereits früher, vielleicht gegen 13:00 Uhr, eingenommen habe, auf jeden Fall nicht erst eine Stunde bevor er sie gefunden habe (pag. I/96, Z. 327-329).