I/24, Z. 109). Etwa fünf Monate zuvor habe die Privatklägerin 1 das Schlafzimmer in alkoholisiertem Zustand und mit einem Messer betreten und gesagt, dass sie sich die Pulsadern aufschneiden werde. Dieses Vorhaben habe sie dann nicht in die Tat umgesetzt (pag. I/24, Z. 113-116). Gegenüber diesen Schilderungen sind die diesbezüglichen Aussagen in der polizeilichen Befragung vom 4. März 2015 dramatischer und insoweit massiv aggravierend. Auf die Frage, ob die Privatklägerin 1 konkrete Selbstmordversuche unternommen habe, antwortete der Beschuldigte «Ich weiss es nicht genau wie viel, aber sicher mehr als 20 Mal hat sie das versucht» (pag. I/32, Z. 304).