Er habe die Polizei anrufen wollen. Er habe einfach gewollt, dass sie weggehe und nicht weitermache. Was er dazu bereits erzählt habe, stimme (pag. I/948, Z. 30-34). Er bestreitet, der Privatklägerin 1 die Verletzungen mit einem Faustschlag zugefügt zu haben. Er habe versucht, dass sie ihn nicht mehr weiter schlage. Sie seien auf dem Sofa gewesen mit dem Mobiltelefon. Dann habe sie ihn geschlagen. Sie sei über ihm gewesen. Er habe versucht, sie nicht zu schlagen. Er habe sie auch nicht geschlagen (pag. I/41, Z. 41-45). So habe es während der Ehe auch keinen nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gegeben.