Im Rahmen der oberinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte der Beschuldigte seine bei der Vorinstanz I gemachten Aussagen betreffend die angeklagten Vorfälle zum Nachteil der Privatklägerin 1. Ergänzend führte er aus, dass das alles schon sehr lange her sei. Dies sei nicht gut für ihn und er versuche, es zu vergessen. Er wolle nicht noch mal alles erwähnen, da er bereits alles schon mal erzählt habe (pag. I/948, Z. 17-25). Der Beschuldigte bestreitet, die am 1. Januar 2015 der Privatklägerin entstandenen Verletzungen verursacht zu haben. Sie habe ihn damals geschlagen. Er habe die Polizei anrufen wollen.