81 f. und 85 Z. 86 ff.). Auf sämtlichen Videoaufzeichnungen geht es hauptsächlich darum, dass der Beschuldigte seinen familiären Verpflichtungen nicht nachgekommen sei und die Wohnung verlassen solle. Erwähnenswert sind hierbei insbesondere folgende Aussagen der Privatklägerin: „Ich mach noch mehr, bis du tot bist.“ (pag. 82 MOV_0059: Sequenz 00:32 – 00:46); „Du bist ein toter Mann, glaub mir!“ (pag. 82 MOV_0146: Sequenz 00:26 - 00:31); „Ich werde der Polizei sagen, dass du mich vergewaltigt hast