I/149). Dem Arztbericht zur körperlichen Untersuchung der Privatklägerin 1 ist zu entnehmen, dass diese nach dem Vorfall vom 1. Januar 2015 an beiden Handgelenken oberflächliche Schürfungen von ca. 3 cm Länge gezeigt habe. Ausserdem habe diese einen schmerzhaften Unterkiefer rechts mit Ausstrahlung in das Kiefergelenk rechtszeitig aufgewiesen. Per CT habe ein Bruch jedoch ausgeschlossen werden können. Des Weiteren habe die Privatklägerin eine kleine Platzwunde an der Lippeninnenseite der Unterlippe gehabt. Es habe sich um Verletzungen gehandelt, die unterdessen folgenlos abgeheilt sein sollten.