War dieses Sich-zur-Wehr-Setzen für den Beschuldigten erkennbar und musste er es als ernst zu nehmendes „Nein“ (verbal und körperlich) erfassen? Setzte sich der Beschuldigte über dieses „Nein“ hinweg, namentlich indem er ihre verbalen Äusserungen ignorierte und den körperlichen Widerstand mit Gewalt brach?