- Kam es am Nachmittag des 11. Januar 2015 zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin 1 zu Geschlechtsverkehr? Erfolgte gegebenenfalls dieser Geschlechtsverkehr sowie der Geschlechtsverkehr vom Nachmittag des 14. Februar 2015 einvernehmlich oder setzte sich die Privatklägerin 1 gegen das vaginale Eindringen seitens des Beschuldigten zur Wehr und gesetztenfalls wie, wie stark/heftig und wie lange? War dieses Sich-zur-Wehr-Setzen für den Beschuldigten erkennbar und musste er es als ernst zu nehmendes „Nein“ (verbal und körperlich) erfassen?