Von wem ging das Aggressionspotenzial aus? Kann rechtsgenügend ausgeschlossen werden, dass der Beschuldigte sich bloss abwehrend, sich selber verteidigend verhalten hat? - Kam es in der Zeit von ca. November 2013 bis am 11. Januar 2015 zu nicht einvernehmlichem Geschlechtsverkehr zwischen der Privatklägerin 1 und dem Beschuldigten, und in welchem Zustand befand sich die Privatklägerin 1 jeweils? War diese auf Grund von Medikamenteneinnahme physisch nicht in der Lage, sich gegen den sexuellen Übergriff zu wehren?