3.2. am 14. Februar 2015, um ca. 14:00 – 15:00 Uhr, indem sich der Beschuldigte nackt auf die auf dem Bauch liegende C.________ legte, ihr die Hose auszog, ihre Arme hinter dem Rücken festhielt, ihren Kopf ins Kissen drücke und von hinten vaginal mehrmals in sie eindrang, obwohl sie ihm mehrmals sagte, dass sie dies nicht wolle, dass er aufhören solle und obwohl sie sich körperlich wehrte und sich zu befreien versuchte.