1.4. am 1. Januar 2015, um ca. 15:00 Uhr, indem der Beschuldigte C.________ im Zuge einer verbalen und anschliessend tätlichen Auseinandersetzung zunächst an den Unterarmen packte und ihr danach mindestens zweimal mit der Faust ins Gesicht schlug. C.________ erlitt dabei eine Platzwunde an der Innenseite der Unterlippe, Schmerzen im Unterkiefer mit Ausstrahlung ins Kiefergelenk sowie Schürfungen an den Unterarmen. 2. Schändung (Art. 191 StGB) mehrfach begangen in der Zeit seit ca. November 2013 bis 11.01.2015 in H.________ (Ortschaft), N.________ (Strasse), z.N. von C.________, namentlich