10. Vorwurf gemäss Anklageschrift Gegenstand der Berufung des Beschuldigten sind unter anderem die Schuldsprüche wegen Vergewaltigung (mehrfach begangen am 11.01.2015 und am 14.02.2015), der mehrfachen Schändung in der Zeit zwischen November 2013 und Januar 2015 und der einfachen Körperverletzung zum Nachteil der Privatklägerin 1. Mit Anklageschrift vom 8. Dezember 2016 wird dem Beschuldigten hierzu Folgendes vorgeworfen (pag. I/444 ff.): Einfache Körperverletzung (Art. 123 Ziff. 2 StGB):