und den Pikettstaatsanwalt telefonisch orientiert habe. Das Opfer sei ins R.________ (Spital) zur Untersuchung begleitet worden, und der Beschuldigte habe gleichentags um 23:40 Uhr an seinem Domizil angehalten und nach der Polizeiwache J.________(Ortschaft) überführt werden können (pag. II/18). In der Folge sei der Antrag auf vorläufige Festnahme gestellt und am 20. Dezember 2017,