die Privatklägerin 2) durch einen Angestellten (scil. den Beschuldigten) sexuell belästigt worden sei und die betroffene Person von zwei weiblichen Angestellten des Hotels nach der Polizeiwache J.________(Ortschaft) begleitet würde. Nachdem die Geschädigte von Mitarbeitenden der Stationierten Polizei in Empfang genommen worden sei und die Privatklägerin 2 spontan und mündlich angegeben habe, dass sie von einem männlichen Masseur des Hotels unsittlich an den Brüsten und im Genitalbereich berührt worden und der Masseur bei ihr mit dem Finger in die Vagina eingedrungen sei, sei der pikettleistende Mitarbeiter der Regionalfahndung informiert worden, welcher die weiteren Massnahmen eingeleitet