Die formelle Eröffnungsverfügung wegen sexueller Nötigung erfolgte durch die Staatsanwaltschaft Oberland am 20. Dezember 2017, wobei der genaue Zeitpunkt unklar ist (pag. II/1). Aus der Anzeige der Kantonspolizei Bern vom 8. Januar 2018 ergibt sich, dass seitens der Arbeitgeberin des Beschuldigten am 19. Dezember 2017, 20:43 Uhr, der Regionalen Einsatzzentrale Q.________ (Ortschaft) der Kantonspolizei Bern telefonisch mitgeteilt worden ist, dass ein weiblicher Gast des Hotels (scil. die Privatklägerin 2) durch einen Angestellten (scil.