Im Anschluss teilte der Pikettanwalt der «EL Fall» mit, dass der Beschuldigte ohne ihn Aussagen machen werde (pag. II/27). Entsprechend fand ab 02:45 Uhr bis 04:35 Uhr die polizeiliche Befragung des Beschuldigten in Abwesenheit seiner Verteidigung statt. Es kann festgestellt werden, dass der genaue Zeitpunkt der Eröffnung der Untersuchung vom 20. Dezember 2017 unklar ist. Die formelle Eröffnungsverfügung wegen sexueller Nötigung erfolgte durch die Staatsanwaltschaft Oberland am 20. Dezember 2017, wobei der genaue Zeitpunkt unklar ist (pag.