13 Strafbedürfnis des Staates. Es muss möglich bleiben, auch komplexe und sich über lange Zeiträume hinziehende Sachverhalte gerichtlich beurteilen zu lassen, dies selbstverständlich unter gehöriger Berücksichtigung der Verteidigungsrechte der beschuldigten Person. Allzu strenge Anforderungen an die Anklage würden im Ergebnis dazu führen, dass eine Vielzahl von Delikten, obwohl die Verfolgungsverjährung noch lange nicht eingetreten ist, einer gerichtlichen Beurteilung entzogen würden.