Später in derselben Einvernahme sagte die Privatklägerin 2 sodann Folgendes aus (pag. II/61): Als er mir die Oberschenkel und die Leiste massierte, machte er mehrmals grobe Bewegungen gegen meinen Intimbereich. Da er grob war, hatte ich Angst in zurückzustossen oder irgendetwas zu machen. Ich habe einfach versucht meine Beine zu schliessen oder das Tuch darüber zu ziehen. Als ich das zweite Mal auf dem Rücken (Hervorhebung durch die Kammer) lag, hat er wieder an der Leiste massiert und ist mit seinen Fingern zwei Mal eingedrungen, bevor ich ihn wegstossen und aufstehen konnte.