350 Abs. 1 StPO). Das Anklageprinzip ist verletzt, wenn die angeklagte Person für Taten verurteilt wird, bezüglich welcher die Anklageschrift den inhaltlichen Anforderungen nicht genügt, oder wenn das Gericht mit seinem Schuldspruch über den angeklagten Sachverhalt hinausgeht (Urteil des Bundesgerichts 6B:687/2018 vom 4. Juni 2019 E. 1.2 m.w.H.). Die Anklageschrift enthält in Bezug auf die Position der Privatklägerin 2 im Moment des vaginalen Einführens der Finger Folgendes (pag. II/416): A.________ setzte seine Arbeit im Hüften/Leistenbereich E._____