4. A.________ sei zu verurteilen, E.________ die Parteikosten des erstinstanzlichen Verfahrens in Höhe von CHF 4‘894.40 zu bezahlen. 5. A.________ sei zu verurteilen, E.________ die Parteikosten des Berufungsverfahrens, in gerichtlich zu bestimmender Höhe, zu bezahlen. 6. A.________ sei zu verurteilen, E.________ eine Genugtuung in der Höhe von CHF 2‘000.- zzgl. Zins zu 5 % seit 20.12.2017 zu bezahlen. 7. A.________ sei zur Bezahlung der Verfahrenskosten des erstinstanzlichen Verfahrens und des Berufungsverfahrens zu verurteilen. 8. Im Übrigen seien die weiteren notwendigen Verfügungen zu treffen.