Rechtsanwältin F.________ stellte und begründete für die Privatklägerin 2 ihrerseits die folgenden Anträge (pag. I/990): 1. A.________ sei schuldig zu erklären wegen sexueller Nötigung, begangen am 19. Dezember 2017 in J.________(Ortschaft), zum Nachteil der E.________ und er sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer angemessenen Strafe zu verurteilen. 2. Es sei A.________ eine Landesverweisung von 5 Jahren auszusprechen. 3. A.________ sei zu verurteilen, E.________ eine Entschädigung in Höhe von CHF 332.40 zzgl. Zins zu 5 % seit 1.2.2018 zu bezahlen.