Rechtsanwalt D.________ stellte und begründete namens der Privatklägerin 1 die folgenden Anträge (pag. I/982 f.): 1. Es sei die Ziffer II. des erstinstanzlichen Urteils zu bestätigen und es sei der Beschuldigte/Berufungsführer A.________ schuldig zu erklären: a. der einfachen Körperverletzung, begangen am 1. Januar 2015 in H.________(Ortschaft), zum Nachteil von C.________ (Ziffer I.1.4 der Anklageschrift vom 8. Dezember 2016);