2.1 bezüglich der Erteilung der Zustimmung an das zuständige Bundesamt zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. .________, Art. 16 Abs. 1 lit. e DNA-ProfilG); 2.2 bezüglich der Erteilung der Zustimmung an den für die Führung von AFIS zuständigen Dienst zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist (Art. 17 Abs. 1 lit. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrisch erkennungsdienstlicher Daten). II.